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Option bei Immobilienvermietung
Teiloption ist grundsätzlich möglich
Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken einschließlich der wesentlichen Bestandteile steuerfrei. Das Umsatzsteuergesetz sieht jedoch die Möglichkeit des Verzichts auf diese Steuerbefreiung vor (Option). Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG ist der Verzicht bei der Vermietung nur dann möglich, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (vorsteuerunschädliche Umsätze).
Sachverhalt des Streitfalls
Die Klägerin erwarb ein bebautes Grundstück, das sie in den Jahren 2008 und 2009 umfangreich sanierte. Sie nutzte das Objekt überwiegend umsatzsteuerfrei für den Betrieb eines Studentenwohnheims. Von insgesamt ca. 7.500 qm wurden 170 qm an ein Bistro vermietet sowie ein 295 qm großes Büro an eine GmbH. Für beide Einheiten verzichtete die Klägerin auf die Umsatzsteuerfreiheit nach § 9 UStG. Die Mieterin der Bürofläche nutzte die Räume im Wesentlichen für umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten wie Bauentwicklung, Baubetreuung und Verwaltung fremder Immobilien. Zu einem geringen Teil verwendete sie die Büroräume für die umsatzsteuerfreie Verwaltung eigener Wohnimmobilien. Der Anteil der Nutzu...