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Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG. (2) Sachgerecht i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung in Abschn. 2.5 Abs. 20 Satz 1 i. V. mit Abs. 12 Satz 3 UStAE – die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der S. 91 [i]infoCenter „Vorsteueraufteilung“ NWB WAAAA-41726 Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge (objektbezogener Umsatzschlüssel).
Der nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG versteuernde Kläger – ein Gartenbaubetrieb – erwarb ein Block...