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Besteuerung von Währungsgewinnen für deutsche Privatanleger
Spekulationsfrist bei Fremdwährungsguthaben
Währungsgewinne bergen für deutsche Privatanleger Risiken, die diese oftmals nicht überblicken. Prominentestes Beispiel für steuer- und strafrechtliche Konsequenzen in jüngerer Zeit ist hier sicherlich der Fall von „Uli“ Hoeneß, in dem es auch um Devisengewinne ging (LG München II, - W5 KLs 68 Js 3284/13 NWB YAAAE-79388). In der Regel unproblematisch bleiben die Zusammenhänge, solange sich Privatanleger darauf beschränken, über ihr inländisches Depot in fremder Währung dotierte Fonds zu kaufen und zu verkaufen. Werden entsprechende Käufe hingegen über ein Fremdwährungskonto – unabhängig davon, ob dieses im In- oder Ausland geführt wird – getätigt, oder werden Euro über ein Fremdwährungskonto in andere Währungen getauscht, muss der Privatanleger an die Regelungen des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG denken. Dieser Beitrag zeigt zum einen die rechtlichen Grundlagen auf und gibt darüber hinaus Hinweise, wie der Steuerberater in der Praxis vorgehen sollte.
Will ein Privatanleger Wertpapierveräußerungs- und Wertpapiererwerbsgeschäfte in Fremdwährung tätigen, muss er entstehende Währungsgewinne in aller Regel manuell ermitteln und dem Finanzamt erklären.
Ab dem Veranlagungszeitraum 20...