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Fremdwährungsanlagen im inländischen Privatvermögen – Eine ertragsteuerliche Einordnung
Der Anteil von Anlagen in Fremdwährung ist im Rahmen der Vermögensanlage inländischer Privatpersonen deutlich angestiegen. Zur Abbildung dieser Fremdwährungsanlagen werden unterschiedlichste Instrumente genutzt, die nicht selten miteinander vermischt werden. Seit Einführung des automatischen Abgeltungsteuerabzugs durch die inländischen Kreditinstitute gehen Privatanleger – und teils auch der steuerliche Berater – davon aus, dass die gesamte ertragsteuerliche Behandlung der Kapitalanlage, inkl. Währungserfolg, automatisch umgesetzt wird und insoweit erledigt ist. Diese Annahme ist in vielen Fällen keineswegs falsch, häufig wird aber hierbei vergessen, dass ein Teil der Fremdwährungsanlagen in physischer Fremdwährung (Fremdwährungskonto, Termingeschäfte etc.) erfolgt und dies zu privaten Veräußerungsgeschäften führen kann. Diese müssen ohne Hilfe der Bank manuell ermittelt werden. Der nachfolgende Beitrag grenzt die einzelnen Anlageinstrumente ab, nimmt den Konflikt der Einkunftsarten auf und vergisst dabei nicht die vielfältigen Besonderheiten bei der Ermittlung der privaten Veräußerungsgeschäfte aus Fremdwährungsanlagen. In einem folgenden,