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BGH 22.09.2016 VII ZR 298/14, NWB 48/2016 S. 3580

Umwandlungsrecht | Vertragliches Abtretungsverbot bei verschmelzungsbedingter Gesamtrechtsnachfolge

Ein vertragliches Abtretungsverbot, dessen Zustandekommen den allgemeinen, für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen unterliegt und nach Begründung der Forderung vereinbart wie nachträglich auch wieder aufgehoben werden kann, ist in seiner uneingeschränkten Form auf die dingliche Unwirksamkeit der Abtretung gerichtet und zur Durchsetzung legitimer Interessen des Schuldners im allgemeinen Rechtsverkehr gerade auch als allgemeine Vertragsbedingung (§ 305c Abs. 1 BGB) üblich und verbreitet. Wird deshalb aber ein solches Abtretungsverbot (§ 399 zweite Alternative BGB) in einem Bauvertrag [i]Grundlagen „Verschmelzung“ NWB RAAAE-83079 mit der daraus grds. resultierenden absoluten Unwirksamkeit sämtlicher Abtretungen vereinbart, steht dieses dennoch dem Übergang der dem Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zustehenden Zahlungsansprüche auf die übernehmende Gesellschaft aufgrund...

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