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Versicherungsrecht | Beginn der Verjährungsfrist für Kostenerstattungsansprüche gegen den Krankenversicherer
Die Verjährung von Erstattungsansprüchen wegen Behandlungskosten gegen den privaten Krankenversicherer beginnt nicht vor der Mitwirkungshandlung des Antragstellers (Einreichung von Rezepten und Arztrechnungen), selbst wenn diese über einen längeren Zeitraum nicht vorgenommen wird. Einen allgemeinen Grundsatz, dass bei Ansprüchen mit einer von der Disposition des Gläubigers abhängigen Fälligkeit die Verjährung schon in dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Gläubiger die Fälligkeit herbeiführen kann, gibt es nicht. Dem steht auch nicht die Entgegennahme von Beitragsrückerstattungen in den betreffenden Jahren entgegen, da in der bloßen Entgegennahme keine konkludente Erklärung dahingehend verstanden werden kann, der Versicherungsnehmer werde für die von den Beitragsrückersta...