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Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient?
Auswirkungen der EuGH-Urteile „Senatex“ und „Barlis 06“
Das Recht auf Vorsteuerabzug setzt gem. [i]EuGH, Urteil vom 15. 9. 2016 - Rs. C-518/14, Senatex NWB XAAAF-82024 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG voraus. Fehlen Angaben auf der Rechnung oder sind diese mangelhaft, ist der Abzug gefährdet. Abhilfe kann zwar eine nachträglich vorgelegte Rechnungsberichtigung schaffen. Diese wird jedoch unter Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 7 UStG regelmäßig nur mit Wirkung für die Zukunft anerkannt. Das kann zu [i]EuGH, Urteil vom 15. 9. 2016 - Rs. C-516/14, Barlis 06 NWB HAAAF-82025 Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % p. a. und damit zu einer finalen finanziellen Belastung des Unternehmers führen. Der EuGH hatte sich in zwei Fällen mit der Frage der Bedeutung der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs zu beschäftigen. Die beiden Urteile vom - Rs. C-518/14, Senatex NWB XAAAF-82024 und Rs. C-516/14, Barlis 06 NWB HAAAF-82025 sowie deren Auswirkungen auf die nationale Rechtspraxis sollen nachfolgend dargestellt werden. [i]Zu den beiden Vorlageentscheidungen s. Trinks, NWB 29/2016 S. 2160Dabei finden auch zwei weitere beim EuGH nach Vorlage des BFH anhängige Verfahren zu ähnlichen Fragestellungen Berücksichtigung (vgl. BFH-Beschlüsse vom - V R 25/15 NWB HAAAF-77198 unter Rs. C-375/16, Butin; und XI R 20/14 NWB ZAAAF-77192 unter Rs. C-374/16, Geissel).
Eine Kurzfassung dieses Be...