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Rettungsdienste vor dem „Aus“
Aktuelle Rechtsprechung zur Frage der abhängigen oder selbständigen Beschäftigung
In Deutschland ist es bereits seit vielen Jahren üblich, dass Krankenhäuser die Versorgung mit ärztlichen Leistungen temporär durch die Hinzuziehung von Honorarärzten aufrechterhalten. Diese bekommen einen festen Stundensatz für die Zeit ihrer geleisteten Arbeit, ohne im Vorhinein verpflichtet zu sein, angebotene Dienste zu übernehmen. Es liegen inzwischen verschiedene sozialgerichtliche Entscheidungen vor, die in ihrer Tendenz Anlass zu der Frage nach der Zukunftsfähigkeit des Honorararztmodells aufwerfen. Speziell zum über „Honorarkräfte“ abgedeckten sog. Rettungsdienst hat sich das positioniert und einer freiberuflichen (sozialversicherungsfreien) Beschäftigung des Arztes eine Absage erteilt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das NWB CAAAF-01082 zurückgewiesen. Durch diese Rechtsprechung ist die Abdeckung des Rettungsdienstes nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern letztlich auch bundesweit in Frage gestellt. Die Entscheidung des LSG Mecklenburg-Vorpommern soll im Folgenden einer näheren Analyse unterzo...