Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2016
5. Aufl. 2016
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XIII. Betriebsübergabe gegen Versorgungsleistungen ab
Vorschrift: § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
Hierunter versteht man die bei einer Betriebsübergabe (im familiären Bereich) vereinbarten wiederkehrenden Leistungen, die auf der einen Seite der Versorgung des Übergebers dienen und auf der anderen Seite dem Übernehmer die Existenz durch die übertragende Wirtschaftseinheit sichern sollen.
Bei dieser Gestaltung liegt steuerlich ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Eine steuerneutrale Überführung des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 3 EStG wird damit möglich.
Ab sind nur noch folgende Übertragungen möglich:
eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft,
eines Betriebs oder Teilbetriebs,
ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt.
Nicht mehr gefördert werden die Übertragung von Immobilien, selbstgenutzten Eigenheimen, Geldvermögen und andere Beteiligungen.
Das neue Recht unterscheidet nicht mehr zwischen Renten und dauernden Lasten, es wurde auf Vereinfachungsgründen aufgegeben. Es handelt sich nunmehr immer um eine dauernde Last.
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Besteuerung: | |
Übernehmer: | dauernde L... |