Gesetzgebung | Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am dem
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Käufer von Elektro-Autos
erhalten damit weitere Steuererleichterungen. Die seit dem geltende
fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird damit
auf zehn Jahre verlängert (BR-Drucks. 523/16
(Beschluss).
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Im Ergebnis gilt die zehnjährige Steuerbefreiung damit für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) mit erstmaliger Zulassung vom bis zum und auch für künftig zu E-Autos umgerüstete Bestandsfahrzeuge.
Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als so genannter geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist künftig steuerfrei. Zu den Elektrofahrzeugen gehören auch S-Pedelecs, also zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können.
Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gilt auch für betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten. Weitere Einzelheiten s. auch NWB Reform Radar.
Quelle: u.a. Plenum KOMPAKT v. 14.10.2016 (il)
Fundstelle(n):
HAAAF-83879