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Vorkonzernliche Beziehungen nach DRS 23
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Theile, Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach DRS 23, BBK 15/2016 S. 753 NWB HAAAF-78867 Nicht selten bestehen bei Erwerb eines Tochterunternehmens bereits Geschäftsbeziehungen zwischen ihm und dem erwerbenden Mutterunternehmen oder anderer Unternehmen aus dem Vollkonsolidierungskreis. Das HGB enthält keine Regelungen, wie mit solchen vorkonzernlichen Beziehungen bei der Erstkonsolidierung umzugehen ist. Auch der bisherige Standard DRS 4 hatte sich hierzu ausgeschwiegen. Der auf Erstkonsolidierungen in Geschäftsjahren beginnend nach dem anzuwendende und DRS 4 ersetzende DRS 23 schließt diese Lücke.
Die Frage des Umgangs mit vorkonzernlichen Beziehungen bei der Erstkonsolidierung ist nicht trivial. DRS 23 hat eine Lösung entwickelt, wonach aus der Konsolidierung solcher Beziehungen resultierende Differenzbeträge entweder in die Bemessung der Anteile oder in die Bemessung des zu konsolidierenden Eigenkapitals einfließen sollen. Das darf durchaus als auf dem Boden handelsrechtlicher GoB stehend beurteilt werden. Das DRSC geht hier auch einen eigenen Weg und löst sich von der Vorgehensweise des IFRS 3, was teilweise zu abweichenden Ergebnissen führt. Formal darf bemängelt werden,...