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Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach DRS 23
[i]Müller/Reinke, Kapitalkonsolidierung nach DRS 23: Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss, StuB 9/2016 S. 340 NWB DAAAF-72769 In einer kleinen Reihe in der Rubrik „Konzernrechnungslegung und IFRS“ stellen wir in lockerer Folge die wesentlichen Regelungsgegenstände des DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ anhand von praxisorientierten Beispielen dar. Den Beginn machen die bereits in der Literatur kritisierte Vorgehensweise beim Test auf Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts und die nachfolgende Feststellung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Anwendungsbereich und Anwendungszeitpunkt des DRS 23
Das BMJV [i]Kirsch, Kapitalkonsolidierung (HGB, IFRS), infoCenter NWB PAAAC-45535 hat den vom DRSC am verabschiedeten DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ bekannt gemacht und am im BAnz veröffentlicht. Dem Standard ging der Entwurf E-DRS 30 voraus.
[i]Theile, Entwurf E-DRS 30: Neue Konzern-GoB zur Kapitalkonsolidierung, BBK 7/2015 S. 340 NWB SAAAE-87289 DRS 23 konkretisiert die HGB-Vorschriften zur Einbeziehung von Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode (§ 301 HGB), zur Abbildung der Anteile anderer Gesellschafter (§ 307 HGB) und zur Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. S. 754passiven Unterschiedsbetrags (§ 309 HGB). In diesem Zusammenhang werden offen...