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Vorkonzernliche Beziehungen nach DRS 23
[i]Theile, Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach DRS 23, BBK 15/2016 S. 753 NWB HAAAF-78867 Nicht selten bestehen bei Erwerb eines Tochterunternehmens bereits Geschäftsbeziehungen zwischen ihm und dem erwerbenden Mutterunternehmen oder anderer Unternehmen aus dem Vollkonsolidierungskreis. Das HGB enthält keine Regelungen, wie mit solchen vorkonzernlichen Beziehungen bei der Erstkonsolidierung umzugehen ist. Auch der bisherige Standard DRS 4 hatte sich hierzu ausgeschwiegen. Der auf Erstkonsolidierungen in Geschäftsjahren beginnend nach dem anzuwendende und DRS 4 ersetzende DRS 23 schließt diese Lücke. Der Beitrag erläutert die Regelungen des DRS 23 anhand praxisorientierter Fallbeispiele.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gegenstände vorkonzernlicher Beziehungen
[i]Vertragliche vorkonzernliche Beziehungen Vorkonzernliche Beziehungen können aus Verträgen oder aus nicht vertraglichen Beziehungen resultieren. Zu den vertraglichen Gegenständen gehören z. B.:
Regelmäßiger Liefer- und Leistungsverkehr: Das (künftige) Tochterunternehmen tritt als Lieferant oder Abnehmer des Konzerns auf, so dass zum Erstkonsolidierungszeitpunkt noch offene Salden (Forderungen oder Verbindlichkeiten) bestehen können.
Ebenso können Forderungen und Verbindlichke...