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Update Betriebsprüfung
Neues vom BFH und die Auswirkungen für die Praxis
[i]Zu
den Anforderungen bei Verfahren vor dem BFH vgl. Nacke,
NWB 27/2016
S. 2054 und
NWB 28/2016 S. 2131 Nicht häufig
erhält der BFH Gelegenheit in Revisionsverfahren über Rechtsfragen zu
entscheiden, die die steuerliche Außenprüfung betreffen. Dies ist nicht nur die
Folge einer Art „Konsensveranstaltung“, die aufgrund der
einvernehmlichen Ergebnisse in der Vielzahl der Schlussbesprechungen eine
solche Betriebsprüfung (noch immer) ist. In der Regel sind Streitigkeiten aus
ihrem Kernbereich – insbesondere zu Fragen der Schätzung – solche,
die die Tatsachenebene betreffen. Deshalb hat das jeweilige Finanzgericht als
Tatsacheninstanz Rechtsschutz zu gewähren, der BFH als Revisionsgericht meist
keine Möglichkeit, seinerseits zu entscheiden. Denn zumeist betreffen die
Entscheidungen der Finanzgerichte weder Sachen von grundsätzlicher Bedeutung
noch divergiert die Finanzgerichtsrechtsprechung von der BFH-Rechtsprechung und
Verfahrensfehler sind auch (zum Glück) eher die Ausnahme. Revisionsgründe nach
§ 115 Abs. 2
FGO liegen folglich nicht vor, so dass eine
Nichtzulassungsbeschwerde in „Betriebsprüfungsfällen“ eher selten
Erfolg haben wird. Eine bekannte Ausnahme hiervon war die Revisionszulassung im
Fall des sog. Zeitreihen-Urteils un...BStBl 2015 II
S. 743