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Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken
Richtlinie soll koordiniertes Vorgehen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerung bewirken
Der [i]Müller/Wohlhöfler, IWB 6/2016 S. 200 NWB DAAAF-69231 vorliegende Beitrag knüpft an den in IWB Heft 6/2016 abgedruckten Beitrag zum „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen“ an, das die Europäische Kommission am vorgestellt hatte (IP/16/159). Teil dieses Pakets war ein Richtlinienvorschlag „zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts“, der nun von den Mitgliedstaaten verabschiedet worden ist. Die sog. Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Anti-Tax Avoidance Directive – ATAD) wurde vom Rat der EU am beschlossen. Die ATAD stellt eine EU-weit abgestimmte Reaktion auf die Handlungsempfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen des BEPS-Projekts vom dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
1. Grundkonzept
[i]Die neue Richtlinie formuliert nur MindeststandardsDie ATAD soll dafür sorgen, dass Steuervermeidungspraktiken auf Unternehmensebene im gesamten Unionsgebiet in Zukunft wirksamer entgegengewirkt werden kann. Hierfür stellt die ATAD gemeinsame, wenn auch flexible, Mindeststandards zur Umsetzung der BEPS-Empfehlungen der OECD auf. Die Mitgliedstaaten dürfen durch strengere Vorsch...