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Neue Richtlinienvorschläge zur Unternehmensbesteuerung in der EU
EU-Kommission will mit Maßnahmenpaket gegen Steuervermeidung vorgehen
Die [i]EU-Kommission; Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vom 28. 1. 2016 - COM(2016) 23 final http://go.nwb.de/0bmt9 sowie Informationen zum Maßnahmenpaket unter http://go.nwb.de/740fxEU-Kommission stellte am ein Paket von „Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen“ vor. Es folgt auf den am vorgestellten Aktionsplan (COM(2015) 302 final) und trägt Beratungen im Rat der Europäischen Union, einschlägigen Empfehlungen des Europäischen Parlaments und den Abschlussberichten vom der OECD zu 15 gegen BEPS gerichteten Aktionsfeldern Rechnung. Manche der vorgeschlagenen Maßnahmen haben ihren Ursprung in den Vorarbeiten des Rates der EU zu einer zukünftigen GKKB. Nach dem Willen der Kommission soll das Maßnahmenpaket einem koordinierten Vorgehen zu einer effektiven Besteuerung, mehr steuerlicher Transparenz sowie der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen. Es enthält Vorschläge legislativer und nichtlegislativer Art. Die wesentlichen Inhalte des Maßnahmenpakets werden im Folgenden dargestellt und einer ersten kritischen Würdigung unterzogen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
[i]Geltung auch für Betriebsstätten von Unternehmen aus DrittstaatenDer Richtlinienentwurf soll für alle in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen und der Körperschaftsteuerpflicht...