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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Teil 4: Neuerungen bei der elektronischen Übermittlung steuerrelevanter Daten durch Dritte
[i]Baum, NWB 35/2016 S. 2636, NWB 36/2016 S. 2706 und NWB 37/2016 S. 2778Am wurde das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) vom verkündet (BGBl 2016 I S. 1679). Nachdem in den bisherigen Teilen der Beitragsreihe auf Untersuchungsgrundsatz, Risikomanagement, Steuererklärungen und „vollautomatische“ Bescheide (Teil 1), Steuererklärungsfristen und Verspätungszuschlag (Teil 2) sowie die elektronische Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen, ihren Beratern oder Beauftragten und der Finanzverwaltung (Teil 3) eingegangen wurde, werden nachfolgend die Neuerungen bei der elektronischen Übermittlung von steuerrelevanten Daten der Steuerpflichtigen durch Dritte (mitteilungspflichtige Stellen) näher betrachtet.
Zum Thema ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Übersicht „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was gilt ab wann?“ NWB AAAAF-79140
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Die übrigen Teile dieser Aufsatzreihe finden Sie unter: