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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was gilt ab wann?
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) wurde im BGBl vom verkündet (BGBl I 2016 S. 1679 ff.). Die nachfolgende Übersicht stellt in tabellarischer Form den Inhalt der neuen oder geänderten Norm, deren Inkrafttreten sowie besondere Anwendungsregelungen dar.
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (2016) - Übersicht
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Das Gesetz – ohne die Gesetzesbegründung – umfasst 48 Seiten. Mehr als 20 Gesetze werden geändert, wobei der Schwerpunkt der Änderungen auf die AO entfällt. In Kraft treten wird das Gesetz im Wesentlichen am ; einzelne Regelungen treten aber auch bereits nach der Verkündung des Gesetzes im BGBl I in Kraft oder erst zu späteren Veranlagungszeiträumen (2018 oder 2019).
Mehr zum Thema Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens und dem Steuermodernisierungsgesetz sowie weiterführende
Informationen u a. in den Beiträgen von
Baum, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Teil 1: Untersuchungsgrundsatz, Risikomanagement, Steuererklärungen und „vollautomatische“ Bescheide
Baum, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Teil 2: Steuererklärungsfristen, Fristverlängerung und Verspätungszusch...