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Bewertungsrecht | Bewertung eines erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Wert eines erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks bestimmt sich für Zwecke der Schenkungsteuer für 2008 durch Abzug von 80 % des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ermittelten Gebäudewerts von dem Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks, selbst wenn [i]infoCenter „Erbbaurecht“ NWB IAAAB-05366 als Gesamtwert der Mindestwert i. S. des § 146 Abs. 6 i. V. mit § 145 Abs. 3 BewG anzusetzen ist. (2) Der Grundstückswert kann nicht mit 20 % des Mindestwerts berechnet werden.