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Erbschaftsteuer | Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
Nach dem ist eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
Der BFH bestätigt die Vorentscheidung des Finanzgerichts. Ein Abzug von Erwerbskosten als Nachlassverbindlichkeiten setzt einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs voraus. [i]infoCenter „Nachlassverbindlichkeiten/Erbenhaftung“ NWB RAAAF-75271 Der Begriff der Erwerbskosten ist dabei grds. weit auszulegen. Nach dem Urteil des BFH hängen Kosten, die dem letztendlich bestimmten Erben infolge eines Rechtsstreits um die Erbenstellung entstehen, regelmäßig unmittelbar mit der Erlangung des Erwerbs zusammen.