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Investitionsabzugsbeträge für kleine und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG in der ab 1. 1. 2016 geltenden Fassung
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A. | Einleitung | ||
B. | Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen | ||
I. | Persönliche Anspruchsberechtigung | ||
II. | Der begünstigte Betrieb | ||
III. | Der jeweilige Schwellenwert | ||
IV. | Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags | ||
1. | Bezeichnung des anzuschaffenden/herzustellenden Wirtschaftsguts | ||
2. | Besondere Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt | ||
V. | Die Höhe des Investitionsabzugsbetrages | ||
VI. | Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags | ||
C. | Das weitere Schicksal des Investitionsabzugsbetrags | ||
I. | Verfahrensweise bei begünstigten Investitionen innerhalb des Investitionszeitraums | ||
II. | Verfahrensweise bei Nichtdurchführung begünstigter Investitionen innerhalb des Investitionszeitraums | ||
III. | Wechsel der Rechtsform, Übertragung des Betriebs | ||
IV. | Erfordernis der eigenbetrieblichen Nutzung für einen Mindestzeitraum | ||
D. | Hinweise für die Praxis | ||
I. | Inanspruchnahme für nach dem endende Wirtschaftsjahre | ||
II. | Übergangsprobleme |
A. Einleitung
Der Gesetzgeber fördert seit 1995 die Anschaffung oder Herstellung beweglicher abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch kleinere und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG. Den in der Zwischenzeit mehrfach geänderten Regelungen ist gemeinsam, dass Aufwendungen für beabsichtigte Inv...BGBl I 2015, 1834