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Fallstudie zu § 15a UStG
Zehn Fälle
Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ist zum einen ein wichtiges Thema für den Unternehmer und zum anderen ein beliebtes Prüfungsfeld in Klausuren. Neben den Kenntnissen des (ursprünglichen) Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG ist es wichtig, die Voraussetzungen des § 15a UStG zu kennen und damit einhergehend den Berichtigungsbetrag berechnen zu können. Anhand von Übungsfällen beleuchtet die nachfolgende Fallstudie diese Thematik unter Beachtung der aktuellen Rechtslage. Insgesamt zehn Fälle bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in das Themenspektrum einzuarbeiten bzw. Ihren Wissenstand zu überprüfen.
I. Einführung
Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG steht dem Unternehmer grds. bereits im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zu. Im Rahmen der Abziehbarkeit nach § 15 Abs. 1, 1a und 1b Satz 1 UStG i. V. mit Abschn. 15.2b Abs. 3 Satz 3 und Abschn. 15.2c Abs. 12 UStAE, insbesondere aber im Rahmen der Abzugsfähigkeit nach § 15 Abs. 2 UStG, muss der Unternehmer daher bereits zu diesem Zeitpunkt entscheiden, wie er die Eingangsleistung später für Ausschluss- oder Abzugsumsätze verwenden will ( Verwendung/Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs, Abschn. 15.12 Abs. 1 Satz 5–15 UStAE). Diese Verwendung/Verwendungsabsicht entscheidet über die Abzugsfähigkeit der entsprechenden Vorsteue...