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BBK Nr. 16 vom

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen bei Kleinstkapitalgesellschaften

Dr. Ingo W. Storz

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Ausweiserleichterungen durch das MicroBilG

[i]Kirsch, Rechnungslegung der Kleinstkapitalgesellschaften (HGB), infoCenter NWB UAAAE-33282Mit dem MicroBilG wurde die neue Größenklasse Kleinstkapitalgesellschaft eingeführt und damit europäisches Recht ins deutsche Recht transformiert. [i]Frank/Utz, Offenlegung der Kleinstkapitalgesellschaft und haftungsbeschränkten Personengesellschaft (HGB), infoCenter NWB AAAAE-61105Kleinstkapitalgesellschaften erhalten Erleichterungen und dürfen insbesondere eine vereinfachte Bilanz aufstellen, d. h. nur die Buchstabenpositionen ausweisen.

II. Grundlage für den Ausweis nicht eingeforderter ausstehender Einlagen

[i]Ausstehende Einlagen als latente Forderung Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital stellen eine latente Forderung der Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter dar. Diese Forderungen können oder müssen sogar u. U. von der Gesellschaft eingefordert werden. Bis zur Einforderung der Einlage ist diese als Forderung rechtlich noch nicht voll entstanden.

[i]Unterposten des gezeichneten Kapitals Die nicht eingeforderte ausstehende Einlage ist als latente Forderung derart sichtbar zu machen, dass sie gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Passivseite vom Posten „Gezeichnetes Kapital“ als „nicht eingeforderte ausstehende Einlage“ offen abzusetzen ist. Dies führt zu einer Nettodarstellung des eingeforderten und somit gezeichneten Kapitals. Abweichend hiervon sind die eingeford...

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