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Das Insolvenzstrafrecht in Grundzügen – Teil 3
Der letzte Beitrag der Beitragsreihe zum Insolvenzstrafrecht (vgl. RENO 6/2016 S. 2 und RENO 7/2016 S. 2) erläutert mit den Insolvenzdelikten im weiteren Sinne „Klassiker“ im Rahmen der wirtschaftlichen Krise wie dem (Eingehungs-)Betrug nach § 263 StGB und der Nichtabführung von Sozialabgaben nach § 266a StGB.
(Eingehungs-)Betrug, § 263 StGB
In der Krise trifft der Unternehmer auf einen klassischen Konflikt: Bestellt er keine Ware oder bestellt er, obwohl er ahnt oder gar vermutet, dass er sie nicht zahlen kann? Die Nähe zum (Eingehungs-)Betrug liegt nahe. Denn der Rechtsverkehr dürfte die Bestellung bzw. den Vertragsschluss des Unternehmers wohl – zu Recht – als konkludente Erklärung verstehen, das Bestellte auch zahlen zu wollen und zu können.
Erinnern Sie sich an unser Praxis-Beispiel von Teil 1 unserer Beitragsreihe: X betreibt einen mehr schlecht als recht laufenden Kiosk. Er hat auch Miet-Schulden, weshalb er die Kanzlei A mandatiert. Ob er A bezahlen können wird, wusste X im Zeitpunkt des Abschlusses des Anwaltsvertrags nicht sicher. Wie sich herausstellt, kann er die Honorarnote des A letztlich nicht bezahlen.
Ein Sonderfall des Betrugs ist die in d...