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Berechnung des erwarteten Verlusts (expected credit loss)
I. Einführung
Nach IFRS 9 sind für nicht zum fair value bilanzierte finanzielle Vermögenswerte erwartete Verluste ( expected losses ) zu erfassen, auch wenn noch keine konkreten Hinweise für einen Zahlungsausfall vorliegen. Das Wertminderungsmodell sieht drei Stufen der Wertberichtigung vor. Mit Nachweis eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos muss der erweiterte Verlust bezogen auf die Restlaufzeit eines Finanzinstruments ( lifetime expected credit loss ) bestimmt werden. Aus IFRS 9 lassen sich nur Anhaltspunkte für die Anforderungen an das heranzuziehende Schätzverfahren ableiten. Für die Berechnung des erwarteten Verlusts sind alle zum Stichtag verfügbaren Informationen, auch betreffend das mikro- und makroökonomische Umfeld, einzubeziehen. Für eine Schätzung des expected credit loss (EL) bietet es sich an, auf die Vorgaben zum loan loss provisioning zurückzugreifen.
II. Rückgriff auf die Vorgaben zum loan loss provisioning
1. Aufsichtsrechtliche Vorgaben begrenzt auf ein Jahr
Als Ausgangspunkt für die Ermittlung der erforderlichen Risikovorsorge kann auf die – in Europa verpflichtend zu berücksichtigenden – (bank-)aufsichtsrechtlichen ...