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Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Nach fast [i]Ausführliche Beiträge ab Seiten 634 und 641zweijährigem Vorlauf hat der Bundesrat am dem vom Bundestag am verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt.
Die ausführlichen Beiträge finden Sie und .
I. Überblick
Das [i]Inkrafttreten weitgehend am 1. 1. 2017Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens umfasst – ohne die Gesetzesbegründung – 48 Seiten. Mehr als 20 Gesetze werden geändert, wobei der Schwerpunkt der Änderungen auf die AO entfällt. In Kraft treten wird das Gesetz im Wesentlichen am ; einzelne Regelungen treten aber auch bereits nach der Verkündung des Gesetzes im BGBl I in Kraft oder erst zu späteren Veranlagungszeiträumen (2018 oder 2019).
II. Zusammenfassung der wesentlichen AO-Änderungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
AO n. F. | |
§ 80 | Vermutung der Bevollmächtigung bei
Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und
Lohnsteuerhilfevereinen |
§ 80a | Übermittlung der elektronischen
Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung |
§ 88 | Berücksichtigung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beim Umfang der FA-Ermittlungen;
Einsatz von Risikomanagement-Systemen im Besteuerungsverfahren |
§ 89 | Verpflichtende Bearbeitung eines Antrags
auf verb... |