Digitalisierung der Finanzverwaltung
Selten hat ein [i]Modernisiertes Verfahrensrechtsteuerliches Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld so viele Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten ausgelöst wie das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, dem am nun auch der Bundesrat zugestimmt hat. Ziel des Gesetzgebungsverfahrens war, die Digitalisierung der Finanzverwaltung auf die abgabenrechtlichen Füße zu stellen. Umstritten waren bei der Konzepterstellung dabei vor allem solche Regelungen, die den Steuerpflichtigen und seinen Berater schlechter gestellt hätten als die bisherigen Verfahren oder eine Rechtsunsicherheit erzeugt hätten. Steuerbescheide im vollautomatischen Verfahren sollten etwa verfahrensrechtlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten änderbar sein, während dies für manuell bearbeitete Bescheide nicht gegolten hätte. Sei es drum, die Finanzverwaltung wird nun digitaler, und für die Berater und ihre Mandanten gilt es, sich mit den Änderungen vertraut zu machen. VRiFG Bernd Rätke, BBK-Herausgeber, hat dabei alles Wichtige zur neuen Rechtslage in der bewährt-kompakten Form zusammengefasst, so dass Sie ab schnell einen Überblick gewinnen, was für Sie wichtig sein wird.
Obwohl die Ermittlung [i]Gesetzliche Grundlagen für die steuerliche Ermittlung der Herstellungskosten steuerlicher Herstellungskosten nicht gerade ein abgabenrechtliches Thema ist, findet sich im Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine Regelung, mit der ein überwiegend leidiges Thema endlich beendet wird: Im Zuge des eigentlich steuerneutral umzusetzenden BilMoG versuchte das BMF 2010, die Untergrenze der steuerlichen Herstellungskosten auszuweiten, dies über eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien zu verankern, um diese Verschärfung nach öffentlichem Druck aber mittels Nichtanwendungsschreiben zurückzustellen. Außer fiskalischen waren sachlich auch keine Gründe für die Ausweitung der Herstellungskosten erkennbar. Nunmehr besteht endlich gesetzliche Klarheit, Herstellungskosten für Handels- und Steuerbilanz einheitlich zu berechnen. Prof. Dr. Holger Philipps stellt in seinem Beitrag ab die Neuregelung vor.
Unternehmensberichterstattung ist [i]Pro-Forma-Kennzahlen und ihre Vereinheitlichung mitunter erstaunlich eng mit dem Marketing verwandt und die Kunst, dem Rezipienten ein gutes Gefühl zu verschaffen, weil sich der klassische Jahresüberschuss dazu vielleicht nur bedingt eignet. Pro-Forma-Kennzahlen wie EBIT oder Net Working Capital helfen und werden meist individuell ermittelt. Um die Berechnung aber wenigstens teilweise zu vereinheitlichen, hat die Europäische Börsenaufsicht Leitlinien entwickelt, die Dr. Benjamin Roos ab zum Anlass nimmt, sich ausführlich den Pro-Forma-Kennzahlen zu widmen und zu zeigen, wie sich die neuen Regeln auf mittelständische Unternehmen auswirken.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2016 Seite 617
NWB KAAAF-76416