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Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Welche Anforderungen werden an den Vorsteuerabzug gestellt und wann bzw. wie müssen Vorsteuerbeträge aufgeteilt werden?
[i]Becker, NWB 18/2016 S. 1344Der Unternehmer ist unter den in § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG genannten Bedingungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nicht immer ist dafür Voraussetzung, dass er im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, unter [i]Gries/Stößel, NWB 24/2016 S. 1794welchen Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann und wann bzw. wie Vorsteuerbeträge ggf. aufgeteilt werden müssen.
In der NWB Datenbank (Login unter www.nwb.de) sind zum Thema aufrufbar:
Grundlagen „Vorsteuerabzug“ NWB VAAAE-51939
Berechnungsprogramm „Vorsteuerabzug-Berichtigung § 15a UStG“ NWB NAAAD-42021
Berechnungsprogramm „Vorsteuerverprobung für SKR 03 und SKR 04“ NWB LAAAC-76724
Checkliste „Ordnungsgemäße Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG“ NWB KAAAE-87325
Übersicht „Ordnungsgemäße Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG“ NWB EAAAE-33283
Mandanten-Merkblatt „Rechnungen und Vorsteuerabzug“ NWB VAAAD-55451
I. Allgemeines
Der Unternehmer kann die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG aufgeführten Vorsteuerbeträge abziehen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass er die Lieferung, die Einfuhr oder den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands zu mindestens 10 % für sein Unternehmen nutzt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Nach Abschn. 15.2 Abs. 3 UStAE sind einige Sonderregelungen zu beachten.
Zum Vorsteuerabzug sind ausschließlich Unternehmer i. S. der