NWB Nr. 24 vom Seite 1772

Checklisten und Übersichten

Die [i]Über 50 ChecklistenNWB Datenbank versorgt Sie stets mit allen Informationen, die Sie für Ihren Berufsalltag benötigen. In Ihrer NWB Datenbank finden Sie in der Kategorie „Arbeitshilfen“ eine Vielzahl von praxisnahen Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Über 90 Berechnungsprogramme bilden einen wichtigen Schwerpunkt dieses Bereichs (s. NWB 39/2015 S. 2836). Einen weiteren wesentlichen Baustein bilden die Checklisten und Übersichten; zwei aktuelle Checklisten sowie eine Übersicht möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

[i]Checkliste NWB VAAAF-74224 Die Unternehmergesellschaft, abgekürzt UG, (haftungsbeschränkt), ist seit ihrer Einführung mit Wirkung zum fest im Rechtsleben etabliert. Sie ist eine „Variante“ der GmbH, für die besondere Regeln gelten. Ihr Zweck ist es, trotz eines geringeren Stammkapitals als des gesetzlichen Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 € eine Haftungsbeschränkung zu bieten. Dafür werden besondere Anforderungen an ihre Firmierung gestellt und sie unterliegt dem Gebot der Bildung einer gesetzlichen Rücklage.

Im deutschen Gesellschaftsrecht gilt der Grundsatz des Numerus Clausus der Gesellschaftsformen. Nur die vom Gesetzgeber vorgezeichneten Gesellschaftsformen sind zulässig. Das schließt die Bildung typengemischter Gebilde wie der GmbH & Co. KG nicht aus. Es sind aber keine eigenständigen Neubildungen erlaubt. Die UG (haftungsbeschränkt) ist in diesem System keine neue Gesellschaftsform. Das ist für das Verständnis der sie prägenden Regelungen elementar.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist ihrem Wesen nach eine GmbH, die jedoch nicht als GmbH firmieren darf, da sie wegen ihrer in der Regel unter dem Mindeststammkapital S. 1773der GmbH liegenden Kapitalausstattung für den Rechtsverkehr besonders gekennzeichnet werden muss.

Die Checkliste NWB VAAAF-74224 unterstützt dabei, die administrativen Schritte zu befolgen, die neben dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags als eigentlichem Gründungsakt, ausgeführt werden müssen.

Hinweis

Mehr [i]Rosner, NWB 23/2016 S. 1731zu diesem Thema sowie weiterführende Informationen finden Sie im infoCenter-Beitrag „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ NWB FAAAD-82746 und im Beitrag „Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – praktische Bedeutung und Voraussetzungen“ (Rosner, ).

GmbH – Konfliktfelder bei Feststellung Jahresabschluss und Gewinnverwendung

Der [i]Checkliste NWB EAAAF-69689 Jahresabschluss selbst und die damit zusammenhängenden Gewinnausschüttungsansprüche der Gesellschafter und sonstige Gewinnbeteiligungen (z. B. variable Geschäftsführervergütung) stellen ein typisches Konfliktfeld dar, das zu Gesellschafterkonflikten und Gesellschafterstreitigkeiten führen kann.

Die Konflikte und Streitigkeiten konzentrieren sich dabei zumeist auf vier Punkte:

  • Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses,

  • Feststellung des Jahresabschlusses,

  • Inhalt/Mängel des festgestellten Jahresabschlusses,

  • Gewinnverteilung und Gewinnausschüttung.

Die Checkliste NWB EAAAF-69689 zeigt die denkbaren Handlungsmöglichkeiten der Gesellschafter bzw. sinnvolle Strategien im Streitfall nach Konfliktfeldern geordnet auf.

Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

[i]Übersicht NWB BAAAF-46306 Mit der aktuellen Rechtsprechung zur Behandlung nachträglicher Schuldzinsen im Privatvermögen hat der , BStBl 2013 II S. 275; - IX R 37/12, BStBl 2015 II S. 631 und vom - IX R 42/13, BStBl 2015 II S. 633) einen Systemwechsel vollzogen. Die nun bestehenden Rechtsgrundsätze zur Behandlung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dürften erst einmal Bestand haben. Sie sind in einem mit der aktuellen Rechtsprechung des BFH übereinstimmenden (BStBl 2015 I S. 581) dargelegt und stellen eine zur bisherigen steuerlichen Behandlung nachträglicher Schuldzinsen günstigere Lösung dar. Auf eben dieses BMF-Schreiben bezieht sich der BFH in seinem Urteil vom - IX R 40/14 (BStBl 2016 II S. 78) im Fall einer der Anschaffungsfinanzierung der Immobilie dienenden Kapitallebensversicherung. Gemäß BMF-Schreiben [i]Engelberth, NWB 1/2016 S. 20vom ist hinsichtlich der nachträglichen Aufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu unterscheiden zwischen

  • nachträglichen Schuldzinsen nach Veräußerung des Mietobjekts,

  • im Zuge der Veräußerung des Mietobjekts gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen und

  • nachträglichen Schuldzinsen nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht.

Hinsichtlich dieser drei Tatbestände ist zu differenzieren, ob die Aufwendungen veranlasst sind durch

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder

  • sofort abzugsfähige Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen).

Die Rechtsfolgen der sich hieraus ergebenden möglichen Fallkonstellationen sind in der Übersicht „Behandlung nachträglicher Schuldzinsen im Privatvermögen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“ NWB BAAAF-46306 dargestellt.

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 1772 - 1773
EAAAF-75083