Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung – Übersicht
Übersicht über mögliche Rechtsfolgen nach Veräußerung des Mietobjekts oder nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht
Übersicht: Behandlung nachträglicher Schuldzinsen im Privatvermögen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Mit der aktuellen Rechtsprechung zur Behandlung nachträglicher Schuldzinsen im Privatvermögen hat der ; - und vom - ) einen Systemwechsel vollzogen. Die nun bestehenden Rechtsgrundsätze zur Behandlung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dürften erst einmal Bestand haben. Sie sind in einem mit der aktuellen Rechtsprechung des BFH übereinstimmenden dargelegt und stellen eine zur bisherigen steuerlichen Behandlung nachträglicher Schuldzinsen günstigere Lösung dar. Auf eben dieses BMF-Schreiben bezieht sich der BFH in seinem Urteil vom - im Fall einer der Anschaffungsfinanzierung der Immobilie dienenden Kapitallebensversicherung.
Gemäß ist hinsichtlich der nachträglichen Aufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtungzu unterscheiden zwischen
• nachträglichen Schuldzinsen nach Veräußerung des Mietobjekts,
• im Zuge der Veräußerung des Mietobjekts gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen und
• nachträglichen Schuldzinsen nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht.
Hinsichtlich dieser drei Tatbestände ist zu differenzieren, ob die Aufwendungen veranlasst sind durch
• Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder
• sofort abzugsfähige Werbungkosten (Erhaltungsaufwendungen).
Die Rechtsfolgen der sich hieraus ergebenden möglichen Fallkonstellationen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Mehr
Informationen mit weiterführenden Hinweisen in
.
Weitere ggf. in Betracht kommende Arbeitshilfen: