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Arbeitshilfe Mai 2016

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Christian Rosner

Die Unternehmergesellschaft, abgekürzt UG, (haftungsbeschränkt), ist seit ihrer Einführung mit Wirkung zum fest im Rechtsleben etabliert. Sie ist eine „Variante“ der GmbH, für die besondere Regeln gelten. Ihr Zweck ist es, trotz eines geringeren Stammkapitals als des gesetzlichen Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 € eine Haftungsbeschränkung zu bieten. Dafür werden besondere Anforderungen an ihre Firmierung gestellt und sie unterliegt dem Gebot der Bildung einer gesetzlichen Rücklage.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine „Variante“ der GmbH. Im deutschen Gesellschaftsrecht gilt der Grundsatz des Numerus Clausus der Gesellschaftsformen. Nur die vom Gesetzgeber vorgezeichneten Gesellschaftsformen sind zulässig. Das schließt die Bildung typengemischter Gebilde wie der GmbH & Co. KG nicht aus. Es sind aber keine eigenständigen Neubildungen erlaubt. Die UG (haftungsbeschränkt) ist in diesem System keine neue Gesellschaftsform. Das ist für das Verständnis der sie prägenden Regelungen elementar.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist ihrem Wesen nach eine GmbH, die jedoch nicht als GmbH firmieren darf, d...

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