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Mitarbeitermotivation durch Bezüge mit oder ohne Gehaltsumwandlung
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Zusatzbezüge ohne Gehaltsumwandlung
[i]Seifert, Begriffsbestimmung „Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“, StuB 14/2013 S. 530 NWB LAAAE-40883 In bestimmten Fällen sind Vergütungsbestandteile nur dann steuerlich begünstigt, wenn diese dem Mitarbeiter „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden. Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn ist der Lohn, den der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet. Eine Umwandlung schon bestehender Gehaltsbestandteile wäre aufgrund fehlender Zusätzlichkeit für die Begünstigung nicht ausreichend.
Diese Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist nicht mit Freiwilligkeit des Arbeitgebers gleichzusetzen; eine Zusätzlichkeit ist nämlich auch dann noch erfüllt, wenn der Mitarbeiter arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage Anspruch auf die zweckbestimmte Leistung hat.
[i]Schönfeld/Plenker, Zusätzlichkeitsvoraussetzung, Lexikon Lohnbüro NWB ZAAAD-15057 Steuerfreie Kindergartenzuschüsse, Zuschüsse zur betrieblichen Gesundheitsförderung, pauschal zu versteuernde Zuschüsse zu Fahrtkosten, pauschal zu versteuernde Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten nebst Zubehör.
Werden jedoch anstelle einer künftigen Barlohnerhöhung Zuschüsse für die o. g. Zwecke...