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BBK Nr. 11 vom Seite 527

Bilanzierung von Fremdwährungsverbindlichkeiten

Karin Goy

[i]Goy, Bilanzierung von Fremdwährungsforderungen, BBK 10/2016 S. 472 NWB LAAAF-73319 Im Buchführungs-Seminar der letzten BBK-Ausgabe 10/2016 wurde gezeigt, wie Fremdwährungsforderungen in Handels- und Steuerbilanz bewertet und gebucht werden. Dieser Beitrag zeigt dies nun für Fremdwährungsverbindlichkeiten und auf fremde Währung lautende Rückstellungen. Auf Sicherungsgeschäfte nach § 254 HGB wird nicht eingegangen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Erfassung in der Handelsbilanz

1. Zugangsbewertung

[i]Keine gesetzliche UmrechnungsvorschriftFremdwährungsverbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zum Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufgebracht werden muss.

[i]Devisenkassamittelkurs zulässigWie bei Fremdwährungsforderungen existiert keine gesetzliche Regelung für die Umrechnung bei der Zugangsbewertung. Weil die Devisen beschafft werden müssen, soll für die Umrechnung von Fremdwährungsverbindlichkeiten der stichtagsbezogene Geldkurs verwendet werden. Jedoch ist aus Vereinfachungsgründen auch die Verwendung des stichtagsbezogenen Devisenkassamittelkurses zulässig. Die erstmalige Umrechnung und Passivierung der Fremdwährungsverbindlichkeit in Euro ist...

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