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Zusätzlichkeitsvoraussetzung
1. Allgemeines
Bestimmte Leistungen oder geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, können nur dann steuerfrei gezahlt oder mit einem festen Pauschsteuersatz pauschal besteuert werden, wenn der Arbeitgeber diese Leistungen dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zuwendet.
2. Anforderungen an Zusätzlichkeitskriterium
Leistungen (Sachbezüge oder Zuschüsse) des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten werden nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn
die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und
bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht (automatisch) erhöht
wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitslohn tarifgebunden ist oder nicht. Von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist aber auch dann auszugehen, wenn die zusätzliche Leistung einzelvertraglich, durch Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Besoldungsgesetz festgelegt worden is...