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Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22
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[i]Theile, Entwurf E-DRS 31: Konzerneigenkapitalspiegel, BBK 9/2015 S. 427 NWB SAAAE-88851 Das BMJV hat am den vom DRSC am verabschiedeten DRS 22 „Konzerneigenkapital“ bekannt gemacht und am im BAnz veröffentlicht. Dem DRS 22 gingen zwei Entwürfe voraus (E-DRS 29 aus Februar 2014 und E-DRS 31 aus März 2015). DRS 22 ersetzt den bisherigen DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ und ist anzuwenden für nach dem beginnende Geschäftsjahre. Die frühere und vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird vom DRSC empfohlen.