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Steuerrecht | Bürgschaftsübernahme durch Steuerberater absetzbar
Der Geschäftsführer-Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft kann die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die er für einen Mandanten übernommen hat, als Werbungskosten absetzen. Die Bürgschaftsübernahme ist also nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
[i]Bürgschaft zugunsten der eigenen GmbH: § 17 EStGDas FG unterscheidet damit zwischen einer Bürgschaftsübernahme zugunsten der eigenen Steuerberatungs-GmbH, die sich nur über § 17 EStG und damit nach dem Teileinkünfteverfahren nur zu 60 % ausgewirkt hätte, und einer Bürgschaftsübernahme [i]Bürgschaft zugunsten des Mandanten: § 9 EStG zugunsten eines Mandanten, die vorrangig durch die Geschäftsführertätigkeit veranlasst ist; die Bürgschaftszahlung kann deshalb als Werbungskosten in vollem Umfang abgesetzt werden.
[i]Tantieme war gefährdet Für das FG war maßgeblich, dass sich der Ausfall des Mandanten auf die Tantieme des Klägers ...