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Steuerrecht | Kostenübernahme durch KG zugunsten ihres Komplementärs
Die Kostenübernahme durch eine KG zugunsten ihres Komplementärs muss durch eine gewinnerhöhende Forderung kompensiert werden, wenn die Kostenübernahme gegen die vertragliche Vereinbarung zwischen der KG und dem Komplementär verstößt.
[i]KG übernahm entgegen dem Vertrag Kosten des GesellschaftersIm Streitfall gab es einen Vertrag zwischen dem Komplementär und der KG, nach dem der Komplementär die Kosten eines Instituts, das er leitete, selbst tragen sollte. Dieser Vertrag aus dem Jahr 1997 durfte nur schriftlich geändert werden. Ab 2002 übernahm dann die KG die Kosten für das Institut, ohne dass der Vertrag schriftlich geändert wurde. Die KG machte geltend, dass die Vertragsänderung mündlich erfolgt sei.
[i]Vertragsänderung hätte schriftlich erfolgen müssen Das FG wies die Klage ab, weil Änderungen des Vertrags der Schriftform bedurft hätten. Daher kam es bei der KG in Höhe der überno...