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Steuerrecht | Vernichtung von Originalunterlagen durch Finanzbehörde
Vernichtet eine Finanzbehörde Originalunterlagen im Rahmen des sog. ersetzenden Scannens, gehen Zweifel an der Echtheit einer Unterschrift auf einem Antrag zu ihren Lasten.
[i]Originalantrag wurde nach dem Einscannen vernichtetDer Fall betrifft zwar Kindergeldrecht, kann sich aber auch im Steuerrecht abspielen: Die Familienkasse scannte den Kindergeldantrag mit der Unterschrift der Mutter ein und vernichtete dann das Original. Später stellte sich die Frage, ob tatsächlich die Mutter die Unterschrift geleistet hatte oder aber ob der Vater die Unterschrift der Mutter gefälscht hatte. Die Familienkasse wollte diesen Streit durch einen von einem Sachverständigen durchgeführten Handschriftenvergleich klären lassen. Der Sachverständige benötigte hierfür aber das Original.
[i]Gezielte Vernichtung einer Originalunterlage Das FG gab der Klage statt, weil die Familienkasse eine ...