NWB-EV Nr. 5 vom Seite 149

Der Mandant und seine Familie

Beate Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Die Hochzeitssaison startet jetzt auch für den Berater: Zwischen Mai und September läuten für besonders viele Verliebte die Hochzeitsglocken – da gilt es allerlei zu planen, zu koordinieren und zu bedenken. Und gerade für Unternehmer stellt sich die Frage: Was ist mit einem Ehevertrag? Wäre dieser in unserem Fall sinnvoll? Diese Fragen kommen zu dieser Jahreszeit in der Praxis immer wieder, oft kurz vor der Hochzeit, auf den Tisch. Sei es, weil das zukünftige Paar sich bereits mit der Thematik beschäftigt hat und einen Termin beim Anwalt oder Notar macht oder sei es, weil der Steuerberater von der bevorstehenden Eheschließung erfahren hat und dem Mandanten aufzeigen will, muss oder (in manchen Fällen) auch sollte, welche Auswirkungen das Fehlen eines Ehevertrages für ihn und sein Unternehmen nach sich ziehen kann. Aktuell ist es dabei wichtig, den gegenwärtigen Trend in der rechtswissenschaftlichen Diskussion – die Ehevertragsfreiheit unter dem Stichwort der „Funktionsäquivalenz“ einzuschränken – im Auge zu behalten. Dr. Elisabeth Unger und Daniela Dreßler erläutern in ihrem Beitrag ab der welche Interessen und Gefahren bei Eheverträgen zu beachten sind und inwieweit die neuesten Entwicklungen zu einer Änderung der Beratungspraxis führen.

Auch im zweiten Teil der Beitragsreihe von Dr. Eckhard Wälzholz und Dr. Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg ab der geht es um die Familie – genauer gesagt um die Patchwork-Familie. Wurden im ersten Teil () noch die Fälle betrachtet, in denen nur einer der Partner Kinder mit in die neue Beziehung bringt, beschäftigt sich der zweite Teil zum einen mit den Fällen, in denen beide Partner Kinder mit in die Patchwork-Familie einbringen bzw. gemeinsame Kinder hinzukommen. Hier ist der Berater gefordert. Während die Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten bei Ehegatten mit ausschließlich gemeinschaftlichen Kindern regelmäßig noch verhältnismäßig einfach ist, steigen bei Vorhandensein einseitiger Kinder beider Partner und möglichen gemeinsamen Kindern die Streitanfälligkeiten und die Anforderungen an eine sichere und streitvermeidende Gestaltung. Denn schließlich geht es hier auch um die Frage, ob alle Kinder gleich behandelt werden sollen, die Kinder des vermögenden Partners mehr erhalten sollen oder ob die gemeinsamen Kinder bevorzugt werden sollen. Dr. Eckhard Wälzholz und Dr. Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg schildern in ihrem Beitrag die praktischen Probleme und zeigen Lösungsansätze auf – wie gewohnt mit vielen Formulierungsvorschlägen und Praxishinweisen.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2016 Seite 149
NWB DAAAF-71797