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Nachfolgegestaltungen in der Patchwork-Familie
Teil 2: „Deine Kinder – Unsere Kinder“
Der gesellschaftliche Trend geht hin zur Zweitehe. Dementsprechend treten in der Praxis häufig Lebenssachverhalte auf, bei denen die Nachfolgeplanung für sog. Patchwork-Familien beraten und gestaltet werden muss. Während die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bei Ehegatten mit ausschließlich gemeinschaftlichen Kindern regelmäßig noch verhältnismäßig einfach ist, steigen bei Vorhandensein einseitiger Kinder die Streitanfälligkeit und die Anforderungen an sichere und streitvermeidende Gestaltungen. Im ersten Teil der Beitragsreihe wurde bereits auf die Konstellation eingegangen, in der nur ein Ehegatte einseitige Abkömmlinge hat (). In diesem zweiten Teil geht es zum einen um Fälle, in denen die Ehegatten zwar keine gemeinsamen, aber jeweils einseitige Kinder haben und zum anderen um Fälle, in denen zusätzlich auch gemeinsame Kinder vorhanden sind. Der nachfolgende Beitrag schildert die praktischen Probleme und zeigt Lösungsansätze einschließlich Formulierungsvorschlägen auf.
In Patchwork-Familien ist regelmäßig dem Wunsch der Eheleute, sich zwar gegenseitig abzusichern, die einseitigen Kinder jedoch nicht z...