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Unternehmereheverträge und die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Funktionsäquivalenz
Kehrtwende für die Beratungspraxis?
Endet eine Ehe, ist dies meist nicht nur mit emotionalen, sondern auch mit finanziellen Belastungen verbunden. Freiberufler und Unternehmer kann eine Scheidung besonders empfindlich treffen: Rund ein Viertel aller Unternehmensveräußerungen sind auf Scheidungen zurückzuführen (Raue, DNotZ 2015 S. 20, 21). Dem Schreckgespenst „Unternehmerscheidung“ kann bislang durch Abschluss eines Ehevertrages begegnet werden. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Gesellschaftsverträge ihre Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrages verpflichten. Traditionell untersteht das Ehegüterrecht der vollen Dispositionsbefugnis der Ehegatten. Der aktuelle Trend in der rechtswissenschaftlichen Diskussion geht jedoch dahin, die Ehevertragsfreiheit unter dem Stichwort der „Funktionsäquivalenz“ einzuschränken (Brudermüller, FS Hahne 2012, S. 121, 135; Dauner-Lieb, FS Brudermüller 2014, S. 99). Dieser Beitrag erläutert, welche Interessen und Gefahren zu beachten sind und inwieweit die neuesten Entwicklungen zu einer Änderung der Beratungspraxis führen.
Unternehmern und Freiberuflern ist dringend zum Abschluss eines Ehevertrages zu raten. Ande...