EW-RL

(1) Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert

  • aus dem kapitalisierten jährlichen Reinertrag zum Wertermittlungsstichtag zuzüglich

  • des über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer (vgl. Nummer 9) der baulichen Anlagen abgezinsten Bodenwerts

ermittelt (vgl. Anlage 3 Beispielrechnung 2.2). Der Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags und der Abzinsung des Bodenwerts ist jeweils derselbe Liegenschaftszinssatz (vgl. Nummer 7) zu Grunde zu legen. Die Kapitalisierungsdauer bzw. Abzinsungsdauer entspricht der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen.

(2) Die Formel für das vereinfachte Ertragswertverfahren lautet:


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vEW = RE x KF + BW x AF
wobei KF =
qn – 1
 
q = 1 + LZ
 
qn x (q – 1)
 
 
 
 
 
wobei AF =
q–n
 
wobei LZ =
P
100


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vEW
 = 
vorläufiger Ertragswert
RE
 = 
jährlicher Reinertrag
KF
 = 
Kapitalisierungsfaktor (Barwertfaktor; Nummer 10 und Anlage 1 ImmoWertV)
AF
 = 
Abzinsungsfaktor (Barwertfaktor; Nummer 10 und Anlage 2 ImmoWertV)
BW
 = 
Bodenwert ohne selbstständig nutzbare Teilfläche
LZ
 = 
Liegenschaftszinssatz
n
 = 
wirtschaftliche Restnutzungsdauer
p
 = 
Zinsfuß

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YAAAF-71443