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Befristete Beschäftigung führt nicht zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld
Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt keine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung ein, wenn der Arbeitnehmer zuvor ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte. Das hat das SG Speyer entschieden.
Eine Berechtigung, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zugunsten eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu lösen, bestehe dann, wenn dadurch die Arbeitsbedingungen deutlich attraktiver werden. Dies war im entschiedenen Fall zu bejahen, denn der Arbeitnehmer habe durch den Wechsel seinen Anfahrtsweg zur Arbeit verkürzen und damit die Höhe seiner Fahrtkosten erheblich verringern können. Dies habe zu einer nicht nur geringfügigen Steigerung des Nettoarbeitsentgeltes geführt. Außerdem habe der Arbei...