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NWB BB 4/2016 S. 102

Weiterbildung: Meister-BAföG wird weiter verbessert

Die geplante Reform des Meister-BAföG wird noch einmal verbessert. Der Beitrag zum Lebensunterhalt soll künftig zu 50 % (vorher 47 %) als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Außerdem steigen die Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten, die Zuschläge für Kinderbetreuung und der Erfolgsbonus: Bei einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung werden 40 % (25 %) des Darlehens für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Mit dem Meister-BAföG soll die berufliche Weiterbildung zur Fachkraft oder zum Handwerksmeister gefördert werden. Mehr Informationen dazu unter www.meister-bafoeg.info.

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