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Neue Möglichkeiten bei der Auseinandersetzung von Berufsausübungsgemeinschaften
BFH erleichtert die steuerneutrale Realteilung –
Eine Realteilung kann auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und die Mitunternehmerschaft von den verbliebenen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Zu diesem Ergebnis kam der BFH in seiner Entscheidung (veröffentlicht am ).
A. Problem
Fraglich war im o. g. Rechtsstreit, ob eine steuerneutrale Realteilung auch dann möglich ist, wenn die real geteilte Mitunternehmerschaft nicht vollständig zerschlagen wird und sich in Einzelunternehmen der bisherigen Mitunternehmer aufteilt, sondern zumindest zum Teil von mehreren bisherigen Mitunternehmern in einer Gesamthand fortgeführt wird.
Im Streitfall hat die Klägerin als Gegenleistung für ihr Ausscheiden aus einer Sozietät, die mit den verbliebenen Gesellschaftern fortgeführt wurde, einen Teilbetrieb (die Y-Niederlassung) sowie eine aus künftigen Erträgen der Gesellschaft zu zahlende Rente erhalten.
Bisher wurde die Frage, ob eine erfolgsneutrale Realteilung einer Mitunternehmerschaft eine vollständige Zerschlagung der Mitunternehmerschaft und eine Aufteilung in Einzelbetriebsvermögen der bisherigen Mitu...