Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Am [i]Top-Beitrag: Neue Richtlinienvorschläge zur Unternehmensbesteuerung in der EUhat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen vorgestellt. Damit soll ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu einer effektiven Besteuerung unterstützt werden. Insbesondere im Rahmen des BEPS-Aktionsplans der OECD waren Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen Gegenstand intensiver Diskussionen. Mit ihrem Maßnahmenpaket knüpft die EU-Kommission nun an diese Diskussionen an. Das Paket umfasst insbesondere den Entwurf einer Anti-Steuervermeidungsrichtlinie und eine überarbeitete Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, zwischen denen im Rahmen des Country-by-Country Reporting wichtige Steuerdaten ausgetauscht werden. In unserem Top-Beitrag stellen Müller/Wohlhöfler ab die wesentlichen Inhalte des Maßnahmenpakets dar und würdigen diese im Hinblick auf deren Praxistauglichkeit.
[i]Betriebsstättenbesteuerung in ItalienDie Definition der „Betriebsstätte“ in Italien entspricht im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen von 2003. Für die Ermittlung des Betriebsstättengewinns bestanden bislang keine besonderen Vorschriften. Im Zuge der 2015 umgesetzten Steuerreform in Italien haben sich im internationalen Steuerrecht aber erhebliche Änderungen ergeben. Zur Betriebsstättengewinnermittlung wurde der Authorized OECD Approach (AOA) übernommen. Zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit italienischer Unternehmen wurde für Betriebsstätten im Ausland als Alternative zur Besteuerung des im Ausland erzielten Betriebsstättengewinns mit Anrechnung der ausländischen Steuer die Freistellungsmethode eingeführt. Problematisch ist jedoch insbesondere, dass derzeit keine italienischen Durchführungsbestimmungen zur konkreten Anwendung des AOA existieren. Mayr/Frei erläutern die neuen Regelungen zur Betriebsstättenbesteuerung in Italien ab.
[i]Besteuerung von Flugpersonal im internationalen VerkehrIn den kommenden Tagen werden wieder nicht nur viele Ostereier versteckt und – hoffentlich – auch wiedergefunden, sondern es werden sicherlich auch einige Koffer gepackt. Bestimmt freuen sich auch einige IWB-Leser auf ein paar Tage im warmen Süden. Dann herrscht wieder Hochbetrieb an den Flughäfen. Doch nicht nur dort. Auch die Finanzgerichte haben sich in den letzten Jahren mehrfach mit Fluggesellschaften auseinandergesetzt. So befasste sich der BFH am gleich mit drei verschiedenen Sachverhalten, die alle die Besteuerung der Vergütungen von im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Piloten ausländischer Fluggesellschaften betrafen. Kahlenberg beleuchtet die drei Urteile ab und zeigt dabei den Facettenreichtum des deutschen internationalen Steuerrechts. Obwohl die Urteilssachverhalte fast identisch waren, werfen sie völlig unterschiedliche Fragen auf.
Die IWB-Redaktion wünscht Ihnen schöne und ruhige Ostertage!
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 6 / 2016 Seite 1
CAAAF-69227