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Vorsteuerabzug einer Führungsholding und umsatzsteuerliche Organschaft
Mit Urteil vom - XI R 38/12 NWB GAAAF-68579 hat der BFH über den Vorsteuerabzug einer Führungsholding entschieden und Ausführungen zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft getätigt. Im Streitfall ging es um den Vorsteuerabzug aus Kapitalbeschaffungsmaßnahmen einer (Führungs)Holding in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, die zu über 99 % als Kommanditistin an mehreren GmbH & Co. KGs beteiligt war, die jeweils ein Seeschiff hielten und vercharterten. Die Klägerin verwendete das bei einem Börsengang eingeworbene Kapital, um die Beteiligungen an den Kommanditgesellschaften zu erwerben und erbrachte an sämtliche Tochtergesellschaften entgeltliche Geschäftsführungsleistungen. Daneben erzielte sie in erheblichem Umfang Zinserträge aus der Gewährung von Darlehen an die Tochtergesellschaften sowie aus der Anlage von Finanzmitteln bei Banken. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug weitgehend.
Das FG Hamburg gab der Klage statt und gewährte der Klägerin den kompletten Vorsteuerabzug ( NWB WAAAE-25284). In Anbetracht der relativ geringfügigen Geschäftsführungsvergütung hatte das Finanz...BStBl 2014 II S. 428