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StModernG: Dürfen Mandanten künftig nicht mehr auf die professionelle Tätigkeit ihres Steuerberaters vertrauen?
I. Regierungsentwurf sieht Prüfungspflicht vor
[i]Prüfungspflicht gem. § 87d Abs. 3 letzter Satz AO-ENach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) soll der Steuerpflichtige (Mandant) verpflichtet sein, die Daten unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, die ihm sein Berater bei Anfertigung der Steuererklärung zur Verfügung stellt (§ 87d Abs. 3 letzter Satz AO-E; BT-Drucks. 18/7457 vom ; vgl. zum StModernG Baum, NWB 52/2015 S. 3891; ders., NWB 6/2016 S. 401). Hieraus kann sich bei Leichtfertigkeit eine Brisanz für den Mandanten hinsichtlich eines Bußgeldrisikos gem. § 378 AO und der dann auf fünf Jahre verlängerten Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) ergeben. Auch könnte im Einzelfall eher eine Änderungssperre gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (aufgrund groben Verschuldens) eingreifen.
II. Aushebelung der BFH-Rechtsprechung
1. Vertrauen des Mandanten in Tätigkeit seines Beraters grundsätzlich schützenswert, ...
[i]BFH: VertrauensgrundsatzAndererseits hatte der BFH in seinem Urteil vom - VIII R 27/10 (BStBl 2014 II S. 295) in Bezug auf Leichtfertigkeit i. S. des § 378 AO betont, dass das Vertrauen des Mandanten in die Tätigkeit seines Beraters grundsätzlich schützenswert ist (s. hierzu Spernau, NWB 9/2014 S. 624). ...