Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil zur Hinzurechnungsbesteuerung
Die [i]Gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetragsgewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG wird im Schrifttum seit Langem intensiv diskutiert. In einem Urteil vom März 2015 hat sich der BFH zu möglicherweise auf den Hinzurechnungsbetrag anwendbaren Kürzungsvorschriften in § 9 GewStG geäußert und zugunsten der Regelung des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG entschieden. D. h., der Gewerbeertrag einer inländischen GmbH ist um den Teil des Gewerbeertrags zu kürzen, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Dazu zählt der BFH auch den Hinzurechnungsbetrag, der in der ausländischen Betriebsstätte einer Zwischengesellschaft angefallen war. Das Urteil ist zwar im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden, so dass es in vergleichbaren Fällen anzuwenden wäre. Die Finanzverwaltung hat jedoch am mit einem Nichtanwendungserlass auf die Veröffentlichung reagiert. Weiss veranschaulicht die Entscheidung des BFH und den Erlass hierzu ab .
[i]Top-Beitrag: Haushaltsgesetz 2015 im Vereinigten KönigreichDie steuerlichen Rahmenbedingungen in Großbritannien und Nordirland haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Das Vereinigte Königreich ist ein attraktives und wettbewerbsfähiges Land für die Ansiedlung von Unternehmen. In den nächsten Jahren sind weitere steuerliche Strukturreformen vorgesehen. U. a. soll der Körperschaftsteuersatz weiter fallen, so dass in Großbritannien nach aktuellem Stand künftig die niedrigste Unternehmensbesteuerung aller G20-Staaten gelten soll. Die Gegenfinanzierung der Reformen erfolgt teilweise über Umstrukturierungen im Einkommensteuerrecht, was u. a. die Einschränkung von bisherigen Steuerprivilegien zur Folge hat. Altmann stellt ab die aktuellen Entwicklungen im britischen Steuerrecht sowie die wesentlichen Eckpunkte der verschiedenen Reformvorhaben dar.
[i]Besteuerung von Renten im neuen DBA NiederlandeZum ist das neue deutsch-niederländische DBA in Kraft getreten. Das DBA selbst wurde zwar bereits am unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt am verkündet. Die Ratifizierung des Abkommens in den Niederlanden hatte sich allerdings stark verzögert, insbesondere wegen der in Art. 17 DBA Niederlande enthaltenen Quellenstaatsbesteuerung für Ruhegehälter, Renten und Sozialversicherungsleistungen. Durch diese Quellenstaatsbesteuerung werden fast alle in Deutschland wohnhaften niederländischen Rentner und Pensionäre nun auch durch die Niederlande besteuert, so dass ihre Gesamtsteuerbelastung deutlich steigen wird. Dies möchten die Niederlande durch eine Begünstigungsregelung im nationalen Einkommensteuerrecht befristet für sechs Jahre abmildern. Lühn erläutert ab die Wirkungsweise der Rentenbesteuerung anhand mehrerer Praxisbeispiele und bewertet die Regelungen.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 4 / 2016 Seite 1
NWB BAAAF-67039