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FG Niedersachsen | Keine Steuerbefreiung nach § 3b EStG für pauschale Offshore-Zulagen
Zahlt der Arbeitgeber dem bei ihm beschäftigten Steuerpflichtigen zur Abgeltung für alle anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit eine pauschale Zulage und unterwirft der Arbeitgeber diese endgültig der Lohnversteuerung, ist die Zulage bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers auch nicht insoweit als steuerfrei zu behandeln, als dieser eine Aufstellung über die von ihm geleisteten – und dem Grunde nach begünstigten – Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsstunden vorlegt.
Nach § 3b EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge nur dann steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Die Steuerbefreiung setzt grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden ...